Sehr geehrter Anwender von Schließkraftmessgeräten zur jährlichen Prüfung von Türen- / Toren und Schrankenanlagen
aufgrund der aktuell gültigen Änderung der DIN EN 12453:2022-08 möchten wir Sie bei der Verwendung von Messgeräten zur Messungen der Schließkräfte an Haupt- und Nebenschließkanten darauf hinweisen, das die Geräte zur normkonformen Prüfung Mindestanforderungen erfüllen müssen.
Leider erfüllen nicht alle auf dem Markt angebotenen Geräte diese Voraussetzungen, viele Geräte besitzen z.B. einen nicht gültigen Messbereich (kleiner 2.000 N)
Die aktuelle Norm regelt dies jedoch ganz klar, das Prüfgerät muss die folgenden Eigenschaften aufweisen:
Zur Auswertung der Messwerte bedarf es folgender Anzeigen / Ermittlungswerte des Messgerät:
Fd maximale Kraft, gemessen mit einem Messinstrument nach C.2, während des Zeitraums Td
Fs maximale Kraft, gemessen mit einem Messinstrument nach C.2, während des Zeitraums Tt,
wobei die während Td auftretenden Kräfte nicht berücksichtigt werden
Td Zeitdauer, in der die gemessene Kraft 150 N übersteigt
Tt Zeitdauer, in der die gemessene Kraft 25 N übersteigt
Bitte beachten Sie diese Anforderungen bei der Verwendung / Anschaffung eines geeigneten Messgerät.
Wir garantieren Ihnen, das sämtliche BlueForce Geräte diese Anforderungen schon seit vielen Jahren erfüllen und
auch weiterhin erfüllen werden.
Weitere Informationen rund um die wesentlichen Änderungen der neuen DIN EN12453:2022-08 finden Sie auch in unseren Seminaren "befähigte Person zur Prüfung und Wartung von Tür-/ Tor- und Schrankenanlagen" nach ASR A1.7 unter www.deosa.de
NEUE NORM EN12453:2017
Diese sind die Ӓnderungen im Vergleich zu den vorherigen Normen EN 12453:2000 und EN 12445:2000
Die EN 12453 wurde überarbeitet, um harmonisiert gemäß der Maschinenrichtlinie zu sein.
Die EN 12453 wurde zur EN 12445 angeschlossen; die EN 12445:2000 wird im Jahr 2018 zurückgezogen werden.
Diese Punkten wurden überarbeitet:
Überarbeitung der Liste der signifikanten Gefahren
Überarbeitung der Sicherheits- und/oder Schutzmaßnahmen
Überarbeitung der Überprüfung der Sicherheitsanforderungen
Redaktionelle Überarbeitung der Anlage A (Begrenzung der Kräften)
Diese Anlage wurden eingeführt:
Einführung der Anlage B (Beispiele von mechanische Schutz und Sicherheitsabstände)
Einführung der Anlage C (Kraftmessung Methode)
Einführung der Anlage D (Prüfungsmethode zur Erkennung der Anwesenheit)
Einführung der Anlage E (Schutz gegen den Fall des Federungssystems von elektrisch betätigten vertikalen Türe)
Übersicht über Normen und Auflagen für den Installateur von automatischen Schließsystemens
Die Maschinenrichtlinie 2006/52/EG, die von allen Mitgliedstaaten der europäischen Union in nationales Recht umgesetzt wurde, ist heute Bezugspunkt für die Sicherheit von Maschinen. Auf der Grundlage dieses Textes liegt die Haftung der CE-Kennzeichnung eines automatischen Torantriebs beim Installateur, der die Automation vor Ort installiert und damit eine einzigartige Maschine geschaffen hat, die sich von den Serienprodukten durch eine Vielzahl an Konstruktions-, Struktur- und Umgebungselementen unterscheidet.
Daher ist es offensichtlich, dass man in diesen Fällen nicht von stichprobenmäßigen „Typen-“Prüfungen sprechen kann, da es sich um Maschinen handelt, die sich fast immer voneinander unterscheiden und auch in Abhängigkeit von der Installationssituation diverse potentielle Gefahrenmomente entstehen lassen können.
Dies vorausgeschickt, muss der Fachmann, der eine Automation für automatisch betriebene Tore oder Türen installiert, um die Annahme der Konformität mit der Maschinenrichtlinie und damit die CE-Kennzeichnung zu erhalten, Bezug nehmen auf die harmonisierten Normen EN 12453, die jeweils die baulichen Anforderungen an das Tor und die Prüfungen beschreiben, die vor Ort durchzuführen sind, um die operative Sicherheit des Tors zu zertifizieren.
Zu den Pflichten des Installateurs gehört auch die Erstellung der technischen Dokumentation der Maschine mit Überprüfung der grundlegenden Sicherheitsanforderungen und der Risikoanalyse sowie den Berichten zu den Prüfungen, die vor Ort durchgeführt werden, um die Funktionstüchtigkeit der Sicherheitsvorrichtungen, allen voran des Systems zur Begrenzung der Druckkräfte, mittels eines in der Norm EN 12445 vorgesehenen Messgeräts zu testen:
WEITERE BEZUGSNORMEN
EN 13241-1 Produktnorm für Industrie-, Geschäfts- und Garagentore
EN 16005 Kraftbetätigte Türen – Anforderungen und Prüfverfahren
EN 60335-2-95 Garagentore mit Senkrechtbewegung zur Verwendung im Wohnbereich
EN 12489 Widerstand gegen eindringendes Wasser - Prüfverfahren
EN 12604 Mechanische Aspekte - Anforderungen
EN 12605 Mechanische Aspekte - Prüfverfahren (in der EN12604 enthalten)
EN 12978 Schutzeinrichtungen für kraftbetätigte Türen und Tore - Anforderungen und Prüfverfahren
EN 12635 Einbau und Nutzung
Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.7
Nach den deutschen technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.7 „Türen und Tore“ muss jeder Betreiber gewerblich genutzter kraftbetätigter Türen und Tore regelmäßig, jedoch mindestens jährlich, eine sicherheitstechnische Prüfung von einem Sachkundigen durchführen lassen.Bestandteil der Prüfung ist auch die Schließkraftmessung sowie die Überprüfung der Reversierfunktion.
Die sicherheitstechnische Prüfung darf nur von einer sachkundigen Person durchgeführt werden, die die Funktionstüchtigkeit der Schutzeinrichtung beurteilen und mit geeigneter Messtechnik, die nicht nur die Kräfte sondern auch den zeitlichen Kraftablauf an Schließkanten nachweist, überprüfen können.
Wie den europäischen Standard EN 12453 auch der Regel ASR A1.7 beschreibt die Gefährdungen an Türen und Toren (Quetsch-, Einzugs-, Scherstellen) und die korrekte Prozedur für die Installation und Inbetriebnahme.
INFO: Statistik der Unfälle mit Tür und Tor
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